Die Ausleihfrist beträgt zunächst vier Wochen, kann aber telefonisch oder per E-Mail verlängert werden, sofern keine anderweitigen Vormerkungen vorliegen. Überschreitung der Ausleihfrist ohne rechtzeitig beantragte Verlängerung zieht Säumnisgebühren nach sich. Ältere Literatur, die vor 1900 veröffentlicht wurde, wird für Sie am nächsten Werktag im Lesesaal für 14 Tage zur Einsichtnahme bereitgelegt. Eine Ausleihe dieser Werke ist in der Regel nicht möglich.